Aufgabenbereich: Grundpflege
Der Aufgabenbereich der Grundpflege umfasst die Unterstützung bei der Körperhygiene und dem allgemeinen Tagesablauf.
Es beginnt morgens beim Aufstehen und der Morgentoilette, unsere Betreuerinnen können sich Zeit nehmen und alle Aufgaben werden ohne Stress, in Ruhe gemeinsam durchgeführt.
Anfangs genügt es vielleicht noch beim Toilettengang begleitet zu werden, doch mit der Zeit kann auch das Tragen von Inkontinenzartikeln notwendig werden, bei all dieses Tätigkeiten können unsere Pflegekräfte unterstützen.
Auch wenn mehr Hilfe notwendig ist können wir unterstützen und bei bettlägerigen Patienten führen die Betreuerinnen die Grundpflege durch.
Hier ein Überblick über die Grundpflegetätigkeiten der Betreuerinnen:
Körperhygiene
Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, beim Baden oder Duschen und persönlichen Hygiene.
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Hilfe beim An- und Ausziehen
Morgens und Abends unterstütz die Betreuerin beim Anziehen und Ausziehen.
Toilettengang und Inkontinenz
Je nach Möglichkeit des Patienten begleitet die Betreuerin beim Toilettengang oder falls erforderlich wechselt sie die Inkontinenzartikel bei Bedarf aus.
Unterstützung beim Essen
Falls erforderlich füttern unsere Betreuerin den Patienten oder erinnern regelmäßig an Essen und Trinken.
Nächtliche Rufbereitschaft
Ob regelmäßige Unterstützung in der Nacht, oder die Gewissheit für alle Fälle: die Betreuerin kann auch nachts Hilfe leisten.
Bei unserer Vermittlungstätigkeit hat sich der Begriff der 24 Stunden Pflege eingebürgert. Es handelt sich dabei um einen Oberbegriff für eine im Haushalt des Senioren leben Betreuerin.
Natürlich ist es nicht möglich, dass unser Personal 24 Stunden am Tag arbeitet, die Arbeitszeit besteht dabei aus der aktiven Arbeitszeit, der Rufbereitschaft und der freien Zeit.
Die 24 Stunden Pflege bezeichnet also eine Ganztagsbetreuung mit nächtlicher Rufbereitschaft.