Bezahlbare Betreuung zu Hause
Eine der wichtigsten Fragen, die sich bei der Überlegung, ob eine polnische Haushaltshilfe in Frage kommt, sind natürlich die Kosten.
Bei der Berechnung der Kosten richten wir uns natürlich nach dem Mindestlohngesetz, das seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten ist.
Unsere Betreuungskräfte sind alle bei polnischen Partnerunternehmen angestellt und verfügen über das Formular A1 und die europäische Krankenversicherungskarte.
Von selbständigen Haushaltshilfen haben wir seit Beginn unserer Tätigkeit Abstand genommen, da bereits in der Vergangenheit Gerichtsurteile gegen diese Anstellungsform ausgesprochen wurden.